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Alina Spangenberg
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen softmo und dem Kunden, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen werden wir die Kunden mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten informieren, damit diese ausreichend Zeit haben, die Änderungen zu prüfen.
Durch die Annahme einer Offerte erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und bestätigt, dass er berechtigt ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt ist.
Diese AGB regeln den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation (ICT) zwischen dem Kunden und softmo. In Offerten und Vertragsabschlüssen wird explizit auf diese AGB hingewiesen.
Neuere Vereinbarungen und Anpassungen dieser AGB haben Vorrang vor älteren Versionen.
Bei Widersprüchen zwischen den AGB und einem spezifischen Vertrag haben die vertraglichen Bestimmungen Vorrang.
Art, Produkte und Umfang der jeweiligen Leistung werden in individuellen Verträgen festgelegt.
Supportarbeitszeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach den jeweils geltenden Standardansätzen zu einem Stundensatz berechnet.
Leistungsänderungen ohne entsprechend angepasste Vereinbarung führen zu einer Anpassung der Kosten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Mitwirkungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Erforderliche Hardware- und Softwareanforderungen für die durchzuführenden Arbeiten müssen eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben trägt der Kunde die Kosten für etwaigen Mehraufwand oder entstehende Verzögerungen.
Sollten Verzögerungen durch Softmo verursacht werden, werden diese anteilmässig oder ganz von softmo übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hardware und Software nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich an Softmo zu melden. Die Abnahme der Leistungen gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 14 Tagen nach Installation, Übergabe oder Support-Leistungen keine Beanstandungen erhoben hat.
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF). Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere indirekte Steuern sind nicht in den Preisen enthalten und werden separat ausgewiesen.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
Support-Anfragen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, können auch ohne Vorliegen eines Vertrages in Rechnung gestellt werden.
Kosten aufgrund von Reisen, Verpflegung oder Übernachtung gehen, sofern keine anderslautende Abmachung getroffen wurde, zulasten des Kunden und werden separat oder zusammen mit der Leistung in Rechnung gestellt.
Lieferfristen für Hardware sind ohne anderslautende Vereinbarung unverbindlich und beginnen mit dem Start des Vertragsverhältnisses.
Bei Lieferverzögerungen durch äussere Umstände (z.B. Verzögerungen durch den Hersteller) hat softmo das Recht, ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
Bei festgesetzten Fristen und deren Überschreitung kann der Kunde eine Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Nach Beginn der Arbeiten entfällt das Rücktrittsrecht des Kunden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, eine Preisminderung oder Schadensersatz zu fordern.
Der Verzug tritt unverzüglich ohne Mahnung nach Ablauf der 30-tägigen Frist ein. Ist nach der ersten Zahlungsaufforderung kein Zahlungseingang zu verzeichnen wird bei künftigen Zahlungsaufforderungen ein Verzugszins berechnet, beginnend mit der zweiten Mahnung. Erfolgt auch nach der dritten Mahnung kein Zahlungseingang, kann die Betreibung ohne weitere Mahnung eingeleitet werden.
Kann der geschuldete Betrag nicht fristgerecht gezahlt werden, ist dies softmo unverzüglich mitzuteilen, woraufhin eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
Softmo hält sich an schriftlich zugesicherte Spezifikationen, Leistungen und Merkmale. Es wird keine Haftung für Eigenschaften übernommen, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt sechs Monate ab Abnahme der Leistung oder Installation bzw. Entgegennahme durch den Kunden.
Softmo übernimmt keine Gewährleistung für Produkte Dritter. Sollte ein Mehraufwand durch Mängel an Drittprodukten entstehen, trägt der Kunde die Kosten, sofern diese nicht auf den Drittanbieter übertragen werden können.
Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einzuhalten und diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern, Hilfspersonen und beigezogenen Dritten aufzuerlegen. Des Weiteren verpflichten sich beide Parteien, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erhalten oder erfahren werden, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt. Weiter Informationen zum Datenschutz finden Sie unter softmo Datenschutz.
Falls einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Klauseln durch Regelungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Klauseln in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommen.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesen AGB ist der Sitz von softmo. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht